Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte der Widas

Version 3 / Stand 07.08.2026

1. Geltungsbereich und Änderungen

1.1.

Die drei Applikationen Identity as a Service („cidaas“), Cloud Native Integration Platform Service („cnips“) und clavik Vault Service („clavik“) sind als Software as a Service angebotene Softwareprodukte (im Folgenden „Produkte“) der Widas ID GmbH, Maybachstraße 2, D-71299 Wimsheim (im Folgenden „Widas“).

1.2.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte der Widas (im Folgenden „AGB“) gelten für die Bereitstellung jeweils aller vom Kunden bezogener Produkte in der jeweils aktuellen Version gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“).

1.3.

Das gesonderte Angebot von Widas oder das vom Kunden über die jeweilige Produktwebsite oder das Kundenportal cSpace vereinbarte Abonnement (auch genannt „Plan“ oder „Servicebeschreibung“) bilden gemeinsam mit den bereitgestellten produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen produktspezifischen Service Level Agreement sowie diesen AGB die vertragliche Grundlage zwischen Widas und dem Kunden (alle Vertragsdokumente gemeinsam im Folgenden „Vertrag“ und einzeln „Anlage“). Die Vertragsdokumente für die jeweils vom Kunden bezogenen Produkte sind abrufbar

  1. für cidaas unter https://www.cidaas.com/de/vertragsdokumente/
  2. für cnips unter https://www.cnips.io/de/vertragsdokumente/
  3. für clavik unter https://clavik.io/de/vertragsdokumente/

Soweit im gesonderten Angebot abweichende Vertragsdokumente vereinbart sind, sind diese vorrangig Bestandteil des Vertrages.

1.4.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Reihenfolge, wobei die jeweils niedrigere Ziffer der höheren Ziffer vorgeht:

  1. gesondertes Angebot von Widas
  2. gewählter Plan
  3. Service Level Agreement
  4. produktspezifische Leistungsbeschreibungen
  5. diese AGB
  6. Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (Anlage 1 dieser AGB).
1.5.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Widas den Vertrag in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen Widas und dem Kunden (im Folgenden einzeln bzw. gemeinsam „Partei“ bzw. „Parteien“) vor diesen AGB bleibt unberührt.

1.6.

Widas behält sich Änderungen des Vertrags einschließlich dieser AGB vor. Änderungen des Vertrags werden wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht und Widas den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung in Textform (§ 126b BGB), gilt der Vertrag unverändert weiter und Widas ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Ausgenommen von diesem Änderungsvorbehalt sind solche Änderungen, die sich auf die Verpflichtung einer Partei beziehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (im Folgenden „wesentliche Vertragspflicht“).

1.7.

§ 312i Abs.1 Nr. 1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs.1 Satz 2 BGB bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr finden keine Anwendung.

1.8.

Diese AGB werden in deutscher Sprache sowie in englischer Übersetzung bereitgestellt. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Vertragsschluss, Registrierung

2.1.

Der Vertragsschluss kann im Self-Service über das Kundenportal cSpace oder nach einem gesonderten Angebot der Widas erfolgen. Für ersteren Fall kommt ein Vertrag erst zustande, wenn Widas den Vertragsschluss bestätigt hat.

2.2.

Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Widas zustande. Eine vertragliche Beziehung zwischen Widas und den vom Kunden zugelassenen Nutzern für die Produkte oder Dritten besteht nicht. Die Vorschrift des § 179 BGB bleibt unberührt.

2.3.

Für die Nutzung der Produkte ist stets die Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos (im Folgenden „Account“) erforderlich. Über diesen Account wird auch der Zugang zu den bestellten Leistungen gesteuert.

3. Vertragsgegenständliche Leistungen

3.1.

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der vom Kunden bezogenen Produkte als Software as a Service-Leistung sowie ggf. sonstiger damit zusammenhängender Leistungen, wie zum Beispiel initiale Unterstützung bei der Implementierung oder Professional Services.

3.2.

Widas schuldet ausschließlich die Erbringung der im Vertrag benannten Leistungen. Eine über die jeweilige Leistungsbeschreibung und das jeweilige Service Level Agreement hinausgehende Beschaffenheit der Leistung ist nicht geschuldet.

3.3.

Die Interoperabilität der von Widas unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen mit IT-Systemen oder sonst beim Kunden genutzter Hardware, Software oder Services ist keine geschuldete Beschaffenheit der Leistungen, soweit das jeweilige Produkt nicht ausdrücklich in Textform als hierzu kompatibel ausgewiesen ist.

3.4.

Sofern im Vertrag auf eine Anlage Bezug genommen wird, ist damit die jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung der Leistung gültige Fassung der jeweiligen Anlage gemeint. Widas wird geänderte Anlagen zum Abruf über das Internet kostenfrei wie in Ziffer 1.3 dargestellt bereithalten. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beauftragung neuer Leistungen über die zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassungen der Anlagen zu informieren. Die vor Mitteilung von Änderungen bereits beauftragten Leistungen bleiben von Änderungen der Anlagen unberührt.

3.5.

Darüber hinaus gilt produktspezifisch:

cidaas: Neben der kostenpflichtigen Version von cidaas als Software-as-a-Service Produkt kann auch „cidaas Free“ als kostenfreie Version Gegenstand des Vertrages sein; hierzu gilt Ziffer 4.

cnips: cnips wird dem Kunden als kostenpflichtige Integration-Platform-as-a-Service Lösung bereitgestellt, bei der der Kunde Integrationen zwischen verschiedenen Systemen implementieren kann.

clavik: clavik wird dem Kunden als kostenpflichtiger Vault Service zur zentralen Verwaltung von Secrets, API-Keys, Zertifikaten und kryptografischen Schlüsseln über SaaS-Plattformen, Cloud-Umgebungen und CI/CD-Pipelines bereitgestellt.

3.6.

Welches Produkt und welcher Funktions-, Nutzungs- und Verfügbarkeitsumfang jeweils vertragsgegenständlicher Leistungsbestandteil ist, ergibt sich aus den Festlegungen des Vertrages, insbesondere dem Angebot, gewählten Abonnement, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Servicebeschreibungen und diesen AGB. Für die Bereitstellung von KI-Funktionen gilt zusätzlich Ziffer 11. Für die Bereitstellung von Schnittstellen gilt außerdem Ziffer 10.

3.7.

Widas hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit des Internets insgesamt oder der zur Verbindungsherstellung zum jeweiligen Produkt erforderlichen Infrastruktur beim Kunden oder Dritten (z.B. Access-Provider, Backbones, DNS-Server usw.); diesbezügliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

3.8.

Die Anfertigung von Datensicherungen der in und von den Produkten verarbeiteten Inhalte (einschließlich Daten und Informationen) durch Widas ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien nicht Leistungsbestandteil.

4. Art und Umfang kostenfreier Leistungen von Widas

4.1.

Soweit die Produkte ausdrücklich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (im Folgenden „kostenfreie Leistungen“), gelten vorrangig die nachfolgenden Bestimmungen:

4.2.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten. Kostenfreie Leistungen werden „as is“ überlassen. Die Nutzungsmöglichkeiten und Funktionalitäten können jederzeit unangekündigt von Widas angepasst sowie vollständig oder teilweise eingestellt werden.

4.3.

Für kostenfreie Leistungen wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt.

4.4.

Es gelten abweichende Regelungen zu Haftung (Ziffer 13) und Datenschutz (Ziffer 15).

5. Subunternehmer von Widas

5.1.

Widas ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer zu erbringen. Dabei wird Widas den Vertrag mit dem Subunternehmer so ausgestalten, dass dieser bezogen auf die vom Subunternehmer jeweils zu erbringenden Leistungen den Verpflichtungen von Widas gegenüber dem Kunden entspricht.

5.2.

Widas hat ein Verschulden seiner Subunternehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Von einem Subunternehmer erbrachten Leistungen sind im Verhältnis zum Kunden Leistungen von Widas.

5.3.

Über die Beauftragung von Subunternehmern wird Widas den Kunden auf dessen Verlangen in Textform (§ 126b BGB) durch Benennung des Subunternehmers und der von diesem zu erbringenden Leistungen informieren. Die im Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO getroffenen Festlegungen für Subunternehmer bleiben von dieser Ziffer 5 unberührt.

6. Nutzungsrechte des Kunden an den Produkten

6.1.

Der Kunde erhält mit Bereitstellung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare und widerrufliche Recht, das jeweilige Produkt unter Berücksichtigung etwaiger im Vertrag vorgesehener quantitativer Metriken wie beispielsweise maximale Useranzahl oder Volumen zu nutzen. Die Nutzung umfasst das Recht, das jeweilige Produkt temporär zu speichern und zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung des jeweiligen Produkts erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen des jeweiligen Produkts notwendig werden.

6.2.

Das Nutzungsrecht besteht weltweit bis auf diejenigen Länder, in denen Widas aufgrund staatlicher Rechtsakte (beispielsweise Exportbeschränkungen) die Produkte ganz oder teilweise nicht allgemein anbietet und der Zugang hierzu bestimmungsgemäß nicht möglich ist. Bestimmungsgemäß ist der Zugang nicht möglich, wenn bei einer zutreffenden Geolokalisierung der Zugang für alle Kunden in dem betreffenden Land aufgrund staatlicher Rechtsakte gesperrt ist. Widas wird dem Kunden auf Anforderung die Länder nennen, in denen die Produkte aufgrund vorgenannter Regelung ganz oder teilweise nicht verfügbar ist.

6.3.

Die Nutzung der Produkte ist für alle unternehmerischen Zwecke des Kunden zulässig, soweit sie dem Verwendungszweck nicht widersprechen. Eine Nutzung der Produkte zu anderen als den im Vertrag bezeichneten Zwecken ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung der Produkte durch unentgeltliche oder entgeltliche, dauerhafte oder befristete Weitergabe an Dritte; als Dritte gelten dabei vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Vertrag auch mit dem Kunden i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Der Kunde wird die Produkte nicht dazu einsetzen, um direkt oder indirekt einen vergleichbaren Service oder ein vergleichbares Produkt selbst oder durch Dritte zu entwickeln oder zu verbessern.

6.4.

Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Schranken (z.B. des Urheberrechts) gelten die Regelungen der Ziffern 6.1 bis 6.3 auch für alle einzelnen Bestandteile sowie Teile der Produkte, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Schutz (z.B. als Leistungsschutzrecht).

6.5.

Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Produkte besteht nicht. Die Dekompilierung der Produkte ist untersagt. Zwingende Rechte des Kunden gemäß §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

6.6.

Sämtliche Kennzeichenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an den Produkten selbst, den einzelnen grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen alleine Widas zu und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Widas in Textform außerhalb der Gestattung durch den Vertrag nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst verwertet werden.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1.

Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, im Übrigen nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste von Widas, soweit im Vertrag keine Festlegung getroffen ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.2.

Widas ist berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen in Textform in dem Maße anzupassen, wie sich der Einkaufspreis von Vorlieferanten für Widas selbst verändert. Im Übrigen ist Widas berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von acht Wochen in Textform um bis zu fünf Prozentpunkte jährlich zu erhöhen, erstmals jedoch mit Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn. Übersteigt die Preiserhöhung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mehr als zehn Prozent, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Preiserhöhung wirksam werden sollte. Nimmt Widas auf die Kündigung des Kunden die Preiserhöhung zurück, wird der Vertrag ohne die Preiserhöhung fortgeführt. In diesem Fall wird die Kündigung des Kunden so behandelt, als sei sie nie erklärt worden.

7.3.

Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und übermittelt. Im Falle wiederkehrender Vergütungen ist Widas zur Erteilung einer einmaligen Dauerrechnung berechtigt, solange sich die Vergütung nicht ändert. Die Zahlung erfolgt über eines der von Widas jeweils angebotenen Zahlungsmittel (z.B. Überweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Zahlungsdiensteanbieter). Für die Nutzung der Zahlungsdiensteanbieter (z.B. PayPal) gelten ausschließlich deren Bedingungen.

7.4.

Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei Widas zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Widas wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung hierauf hinweisen. Für etwaig nach Ablauf der Frist erhobene Einwendungen ist der Kunde darlegungs- und beweisbelastet.

7.5.

Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, ist Widas berechtigt, den Zugang des Kunden und von dessen Nutzern zum jeweiligen Produkt nach Maßgabe der Ziffer 12 zu sperren.

8. Pflichten und Mitwirkungen des Kunden, technische Anforderungen, Inhalte

8.1.

Die für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderliche Registrierung des Kunden erfolgt unter der Eingabe der für die Vertragsdurchführung erforderlichen sowie ggf. optionalen Angaben durch den Kunden oder die von diesem zugelassenen Nutzer. Die gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und bei späteren Änderungen unverzüglich aktualisiert werden. Widas ist berechtigt, Accounts nach Maßgabe der Ziffer 12 zu sperren oder zu löschen, wenn sich Daten, die für Erbringung und Durchführung der Leistungen wesentlich sind, als unwahr oder unvollständig herausstellen sollten.

8.2.

Zur Nutzung der Produkte ist vom Kunden neben einer geeigneten Internetverbindung und einem marktüblichen Browser ggf. die Nutzung der Web-API der jeweiligen Produkte erforderlich.

8.3.

Für die Nutzung der Produkte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für das Handeln etwaiger von ihm zugelassener Nutzer steht der Kunde wie für eigenes Handeln ein. Der Kunde sorgt dafür, dass die Nutzer der Produkte ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang Gebrauch machen.

8.4.

Der Kunde hat bei Nutzung der Produkte das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wegen der vom Kunden oder seinen Nutzern über die Produkte eingestellten oder durchgeleiteten Inhalte (einschließlich Daten und Informationen, im Folgenden nur „Kundeninhalte“) sowie bereitgestellten Services ist der Kunde selbst verantwortlich.

8.5.

Widas stellt mit der gehosteten Software lediglich die technische und organisatorische Plattform für die Kundeninhalte bereit. Diese Kundeninhalte sind für Widas fremd und werden von Widas lediglich gespeichert und ggf. automatisiert im Zusammenhang mit der Nutzung der gehosteten Software auf jeweilige Weisung des Kunden verarbeitet. Eine Auswahl dieser Kundeninhalte oder eine sonstige Kontrolle durch Widas findet nicht statt. Widas macht sich derartige Inhalte durch Bereitstellung der gehosteten Software oder der Verarbeitung der Daten durch die gehostete Software nicht zu Eigen. Ebenso wenig beaufsichtigt Widas den Kunden oder seine Nutzer bei der Nutzung der gehosteten Software oder erteilt diesen Weisungen.

8.6.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern sowie Kundeninhalte vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Programme zum Schutz vor Schadsoftware einzusetzen.

8.7.

Der Kunde und dessen Nutzer sind verpflichtet, die „User ID“ geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird ein sicheres Passwort nach dem Stand der Technik wählen, dieses Dritten gegenüber geheim halten, vor Missbrauch schützen und bei Bedarf ändern. Beim Missbrauch oder einem Verdacht hierauf hat der Kunde Widas unverzüglich in Textform zu informieren. Bei einem Missbrauch haftet ausschließlich der Kunde; dies gilt nicht, wenn Widas den Missbrauch allein oder überwiegend zu vertreten hat.

8.8.

Der Kunde ist verpflichtet erkennbare Mängel unverzüglich Widas anzuzeigen.

8.9.

Die Anfertigung von Datensicherungen der in und von den Produkten verarbeiteten Kundeninhalte durch Widas ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien nicht Leistungsbestandteil. Es obliegt daher dem Kunden, selbst angemessene Vorkehrungen gegen den Verlust der Kundeninhalte zu treffen (z.B. regelmäßige Backups).

9. Rechte des Kunden bei Mängeln

Widas hat dem Kunden die vereinbarte Leistung während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für die Zeit, in der die Nutzbarkeit der Leistung wegen eines Mangels oder einer Schlechtleistung gemindert ist, hat der Kunde nur eine angemessen herabgesetzte Vergütung für die Leistung zu entrichten, soweit für diese Schlechtleistung nicht eine andere Kompensation wie eine Nichterfüllungsgutschrift oder eine Vertragsstrafe vereinbart ist. Andere gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Schlechtleistung bleiben unberührt; gezahlte andere Kompensationen sind anzurechnen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei der Bereitstellung der Produkte bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Für Schnittstellen gilt vorrangig Ziffer 10.

10. Schnittstellen

10.1.

Einige Funktionen der Produkte nutzen in den Produkten implementierte technische Anbindungen an Dienste oder Systeme, die von Drittanbietern bereitgestellt sind, und die es ermöglichen, zur Laufzeit des Produkts mit diesen externen Diensten oder Systemen zu interagieren und Daten auszutauschen (im Folgenden „Schnittstellen“). Die Nutzung einer Schnittstelle setzt voraus, dass der jeweilige Dienst oder das System des Drittanbieters verfügbar und ordnungsgemäß bereitgestellt ist. Widas steht nicht ein für die störungsfreie oder dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste oder Systeme der Drittanbieter oder der von den Drittanbietern hierüber bereitgestellten Informationen und Daten; dies ist kein Leistungsbestandteil.

10.2.

Ändert ein Drittanbieter die Funktionalitäten auf seiner Seite der Schnittstelle ab, so dass über die Schnittstelle keine Interaktion mit dem Produkt mehr möglich ist oder diese nur noch fehlerhaft abläuft, führt dies zu keinen Leistungsverpflichtungen von Widas. Ändert der Anbieter die Lizenz- oder Nutzungsbedingungen für das System oder den Dienst, verlangt er insbesondere Entgelt für einen im Verhältnis Drittanbieter zu Widas oder Widas zu Kunde bisher kostenfreien Dienst, ist Widas berechtigt, die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle auch bei ansonsten technischer Verfügbarkeit abzustellen.

11. KI-Funktionen

11.1.

Die Produkte können Funktionen zur Verfügung stellen, die unter die Definition eines „KI‑Systems“ i.S.d. Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („KI‑Verordnung“) fallen (nachfolgend „KI-Funktionen“), einschließlich per Schnittstelle angebundener KI‑Dienste, die auf einem eigenen Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem Dritten beruhen (nachfolgend „externe KI-Dienste“).

11.2.

Soweit der Kunde externe KI‑Dienste über bereitgestellte Schnittstellen in die Produkte (insbesondere cnips) einbindet oder von Widas einbinden lässt, bleibt er für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Vorgaben der KI‑Verordnung sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften (insbesondere zum Datenschutz, Berufsgeheimnisschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen) allein verantwortlich. Dies gilt auch mit Blick auf die Übermittlung von Daten an externe KI‑Dienste mittels der Schnittstellen.

11.3.

Leistungsgegenstand von Widas in Bezug auf externe KI‑Dienste ist lediglich die technische Bereithaltung der Schnittstelle im Einflussbereich von Widas sowie – soweit gesondert vereinbart – die technische Basiskonfiguration und Implementierung von KI‑Workflows. Für per Schnittstelle bereitgestellte KI-Funktionen, gleich ob diese auf einem externen KI-Dienst beruhen oder ohne gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Drittem in ein Produkt implementiert sind, gelten die Bestimmungen zu Schnittstellen (insbesondere Ziffer 10).

11.4.

Vom Kunden selbst erstellte Abfolgen von Verarbeitungsschritten (einschließlich Prompt‑Konfiguration), mittels derer Eingabedaten durch KI-Funktionen verarbeitet und die Ergebnisse im Produkt angezeigt oder weiterverarbeitet werden („KI-Workflows“), müssen durch den Kunden vor produktivem Einsatz auf ihre Eignung und rechtliche Zulässigkeit im konkreten Anwendungsfall geprüft und ggf. angepasst werden.

11.5.

KI‑Funktionen sind als Werkzeuge zur Unterstützung des Kunden und seiner Nutzer konzipiert und ersetzen keine eigenverantwortliche Beurteilung, insbesondere nicht in Bezug auf Entscheidungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Tragweite. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche durch KI‑Funktionen erzeugten Ergebnisse vor einer weiteren Verwendung durch eine hinreichend qualifizierte natürliche Person überprüft, bewertet und freigegeben werden und nicht ohne eine solche menschliche Kontrolle automatisiert umgesetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist zudem für die fachliche Ausgestaltung, inhaltliche Konfiguration und laufende Anpassung der KI‑Workflows und Prompts allein verantwortlich.

11.6.

Dem Kunden ist bekannt, dass KI‑Funktionen fehlerhafte, unvollständige oder widersprüchliche Ergebnisse liefern können. Widas übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder eine bestimmte inhaltliche Qualität der von KI‑Funktionen generierten Ausgaben oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine Fehlerfreiheit der generierten Inhalte werden von Widas nicht geschuldet.

11.7.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder seinen Nutzern in KI‑Funktionen eingegebenen Inhalte und sonstigen Daten rechtmäßig sind, keine Rechte Dritter verletzen (er insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt) und er mit der Eingabe von Inhalten nicht gegen Geheimhaltungs‑ oder Berufsgeheimnispflichten verstößt.

11.8.

Für die Erfüllung von Verpflichtungen des Kunden, die sich aus der KI-Verordnung gegenüber seinen Nutzern der Produkte oder gegenüber sonstigen Dritten ergeben, ist der Kunde allein verantwortlich. Soweit Widas hierzu nach der KI-Verordnung verpflichtet ist, wird Widas auf Anfrage des Kunden und gegen angemessene Vergütung bei der Pflichtenerfüllung unterstützen. Der Kunde wird Widas die Erfüllung der Verpflichtungen, die WIDAS nach der KI-Verordnung treffen, ermöglichen.

11.9.

Nach Auffassung von Widas ist keines der Produkte per se ein Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung. Dies entbindet den Kunden nicht von einer eigenständigen Prüfung in Anbetracht des konkreten Einsatzzwecks des jeweiligen Produkts. Der Kunde hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Produkt beim Kunden nicht in einer Weise eingesetzt wird, welches eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System zur Folge hat.

12. Sperrung oder Löschung von Zugängen durch Widas

12.1.

Widas ist berechtigt, den Zugang des Kunden oder dessen Nutzer zu den Produkten vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn

  1. der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde oder dessen Nutzer mittels der Produkte Daten Dritter rechtswidrig verarbeiten oder Rechte Dritter verletzten; ein solcher begründeter Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte Widas davon in Kenntnis setzen,
  2. der Kunde oder dessen Nutzer die nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der gehosteten Software überschreiten,
  3. der Kunde oder dessen Nutzer Dritten unbefugt die Nutzung oder Verwertung der gehosteten Software oder Teilen hiervon ermöglicht haben, oder
  4. der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und auch auf den anschließenden Zugang einer ordnungsgemäßen Mahnung nicht spätestens binnen 14 Tagen leistet.
12.2.

Bei einer Entscheidung über eine solche Sperrung und über deren Dauer und Umfang wird Widas die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und nach Möglichkeit vor der Sperrung den Kunden hierüber informieren, und diesem die Möglichkeit zur Aufklärung und zur Abhilfe geben. Die Sperre ist aufzuheben, sobald keine der vorgenannten Gründe mehr vorliegen.

12.3.

Widas kann den betroffenen Zugang löschen, wenn der Kunde oder dessen Nutzer die Pflichtverletzung nicht unverzüglich beseitigen oder trotz Aufforderung nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. In der zuvor erforderlichen Aufforderung zur Stellungnahme wird Widas den Kunden darauf hinweisen, dass eine Löschung des betroffenen Zugangs droht, wenn der Kunde nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt oder die Pflicht- oder Rechtsverletzung nicht unverzüglich beseitigt.

12.4.

Ungeachtet der Berechtigung zur Sperrung oder Löschung eines Zugangs bleibt Widas berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden insgesamt zu kündigen oder weitere Ansprüche geltend zu machen, insbesondere Schadensersatzansprüche.

13. Haftung

13.1.

Für die Haftung von Widas und deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

13.2.

Bei der Bereitstellung kostenfreier Leistungen haftet Widas nur, soweit es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder es zu sonstigen Schäden kommt, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Pflichtverletzung von Widas beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von Widas ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

13.3.

Im Rahmen der Erbringung kostenpflichtiger Leistungen ist die Haftung von Widas bei einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden des Kunden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Ziffer sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Widas ist die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.

13.4.

Die Parteien stimmen darin überein, dass die Summe der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden des Kunden im Sinne von Ziffer 13.3 regelmäßig den Betrag der Vergütung für die vergangenen 12 Kalendermonate, mindestens jedoch 250.000,00 EUR nicht übersteigt, und behandeln dies hierfür einvernehmlich als Haftungsobergrenze. Der Kunde wird Widas vor Vertragsschluss darauf hinweisen, falls er diese Haftungsobergrenze für ungeeignet erachten sollte.

13.5.

Für den Verlust von Daten haftet Widas insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.6.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Garantieversprechen. Garantien werden von Widas nur dort übernommen, wo diese ausdrücklich und von Widas selbst als „Garantie“ oder „garantieren“ bezeichnet werden. Alle anderen Formulierungen, etwa „zusichern“ oder „sicherstellen“, begründen keine Garantien, sondern beschreiben lediglich die allgemeine Leistungspflicht von Widas.

14. Laufzeit, Kündigung, Löschung des Zugangs

14.1.

Der Vertrag wird vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Angebot oder sonstigen Vereinbarungen der Parteien für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr ab dem im Vertrag genannten Vertragsbeginn oder nachrangig dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschlossen.

14.2.

Der Vertrag kann vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Angebot oder sonstigen Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf der in Ziff. 14.1 genannten oder der im Angebot oder sonstigen Vereinbarung genannten Mindestvertragslaufzeit.

14.3.

Der Vertrag kann von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

14.4.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund liegt für Widas insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als einen Monat in Verzug ist und trotz einer nach erfolgtem Verzugseintritt ausgesprochenen Mahnung und Nachfristsetzung nicht geleistet hat.

14.5.

Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat Widas Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, in welchem eine vom Kunden hypothetisch im Zeitpunkt der Kündigungserklärung von Widas erklärte ordentliche Kündigung wirksam geworden wäre. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Widas kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

14.6.

Mit Beendigung des Vertrags wird Widas die Zugänge des Kunden und von dessen Nutzern zunächst sperren und nach einem Monat löschen.

15. Datenschutz

15.1.

Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts. Mit Abschluss des Vertrags wird der als Anlage 1 beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO wirksam.

15.2.

Als Verantwortlicher prüft der Kunde bei einer Auftragsverarbeitung durch Widas eigenverantwortlich, ob die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte gegenüber Widas offengelegten Informationen personenbezogene Daten sind und die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten rechtmäßig ist.

16. Geheimhaltung und Verschwiegenheit

16.1.

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, Stillschweigen zu bewahren und diese außer zur Erfüllung des Vertrags weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Bei Bedarf schließen die Parteien eine vorrangige Geheimhaltungsvereinbarung ab.

16.2.

Die Produkte sind ohne gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien nicht dafür vorgesehen, auch solche Daten zu verarbeiten, die einer besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheit i.S.v. § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“) unterliegen (solche Daten im Folgenden „Berufsgeheimnisse“). Ohne eine gesonderte, mindestens in Textform geschlossene Vereinbarung, die eine Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis enthält (im Folgenden „Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB“), widerspricht Widas insgesamt einer solchen Verarbeitung.

16.3.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich eine zwischen den Parteien ggf. getroffene Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB nicht auf Verarbeitung von Berufsgeheimnissen durch das KI-System „Sherpa“ innerhalb des Produkts cidaas. Die Nutzung von Sherpa mit Berufsgeheimnissen bleibt auch in diesem Fall untersagt.

16.4.

Soweit der Kunde über die in den Produkten bereitgestellten Schnittstellen Daten an Dritte übermittelt und diese Nutzung auf einem eigenen Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten beruht oder beruhen sollte, so obliegt es ausschließlich dem Kunden, mit den von ihm eingebundenen Dritten die ggf. erforderlichen Verschwiegenheitsvereinbarungen nach § 203 StGB abzuschließen und deren Einhaltung zu überwachen. Widas ist nicht verpflichtet, mit den vom Kunden ausgewählten Dritten gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarungen nach § 203 StGB zu schließen oder deren Geheimnisschutz-Niveau oder sonstige datenschutzrechtlichen Vereinbarungen oder Standards zu prüfen.

17. Schlussbestimmungen

17.1.

Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Nutzung der Produkte unmittelbar oder mittelbar ergebenden Auseinandersetzungen ist der Sitz von Widas. Widas ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Diese Ziffer gilt nicht, wenn die Auseinandersetzung andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder hierfür durch Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

17.2.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-VO bleiben unberührt.

17.3.

Widas treffen keine Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor („DORA“), soweit nicht die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung geschlossen haben.

17.4.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel.

17.5.

Sollten einzelne oder mehrere Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrags Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei einer von den Parteien nicht bedachten Lücke im Vertrag. Bis dahin gilt das Gesetz, wenn sich die unwirksame oder lückenhafte Regelung nicht durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) ersetzen oder ergänzen lässt.

17.6.

Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen nur nach vorheriger Zustimmung von Widas in Textform berechtigt. Widas wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

17.7.

Die Übertragung des Vertrags durch Widas auf ein gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ist zulässig. Hierüber wird Widas den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Im Übrigen bedarf die Übertragung des Vertrags durch eine Partei der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform.

Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag

Die Parteien einigen sich darauf, dass die Standardvertragsklauseln des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 29 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung finden.

Der Durchführungsbeschluss ist unter folgendem Link abzurufen: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D0915

Durch diesen Vertrag wird die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments sichergestellt.

Die optionale Kopplungsklausel (Klausel 5) wird Vertragsbestandteil.

Bezüglich Klausel 7.7 haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern eine allgemeine schriftliche Genehmigung (Option 2) erteilt ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens vier Wochen im Voraus mindestens in Textform über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern.

Anhang I – Liste der Parteien

Die Parteien ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

Anhang II – Beschreibung der Verarbeitung

Der Kunde bestimmt und kontrolliert in eigener Verantwortung, welche personenbezogenen Daten er im Rahmen der Nutzung der Produkte verarbeitet.

Sofern die Bereitstellung von cidaas vereinbarter Leistungsbestandteil ist:

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden können:

  • Personenstammdaten (z. B. Name, Anrede, Geburtsdatum)
  • Kontakt- und Kommunikationsdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift)
  • User-Account- und Profildaten (z. B. User-ID, Benutzername, Profilattribute, Gruppen- und Rollenzuordnungen, Einwilligungs-/Consent-Status)
  • Authentifizierungsdaten (z. B. Passwort-Hashes, MFA-Faktoren, Passkeys/FIDO-Credentials)
  • Technische Nutzungs- und Protokolldaten (z. B. IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, Login-Historie, Audit-Logs)
  • Sofern der cidaas ID validator Leistungsbestandteil von cidaas ist: Ausweis- und Identifikationsdaten sowie biometrische Daten (z. B. Lichtbild, Video-Aufnahme zur Identitätsprüfung) (Art. 9 DSGVO-Daten)

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden können:

  • Endnutzer der Anwendungen des Kunden (insbesondere Kunden und Interessenten)
  • Beschäftigte des Kunden
  • Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister des Kunden sowie deren Beschäftigte
  • Sonstige vom Kunden als Nutzer registrierte Personen

Sofern die Bereitstellung von cnips vereinbarter Leistungsbestandteil ist:

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden können:

  • User-Account-Daten der Plattformnutzer (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Rollen)
  • Verbindungs- und Konfigurationsdaten der angebundenen Systeme (z. B. Zugangsdaten, API-Keys)
  • Protokoll- und Logdaten der ausgeführten Integrationen und Workflows
  • In den Integrationen verarbeitete Nutzdaten; deren Kategorien bestimmt der Kunde durch die Konfiguration der angebundenen Anwendungen und Datenquellen eigenverantwortlich (Personenstammdaten, Kommunikationsdaten, Vertrags- und Transaktionsdaten)

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden können:

  • Beschäftigte des Kunden als Nutzer der Plattform
  • Personen, deren Daten in den vom Kunden angebundenen Anwendungen und Datenquellen enthalten sind (typischerweise Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Dienstleister)

Sofern die Bereitstellung von clavik vereinbarter Leistungsbestandteil ist:

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden:

  • User-Account-Daten der Plattformnutzer (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Rollen)
  • Zugriffs- und Audit-Protokolldaten (z. B. User-ID, Zeitstempel, IP-Adresse)
  • Personenbezogene Daten, die in vom Kunden hinterlegten Secrets, Zugangsdaten oder Zertifikaten enthalten sind (z. B. personengebundene Kennungen); deren Inhalt bestimmt der Kunde eigenverantwortlich

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Beschäftigte des Kunden und von ihm beauftragte Dienstleister als Nutzer der Plattform
  • Personen, auf die sich personengebundene Zugangsdaten oder Kennungen beziehen

Art der Verarbeitung:

Bereitstellung des jeweiligen Produkts als Software as a Service.

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden:

Die Tätigkeit von Widas dient der Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen.

Dauer der Verarbeitung:

Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

Gegenstand und Art der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter:

Erbringung von IT-Dienstleistungen.

Dauer der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter:

Die Dauer der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter entspricht der Dauer der Verarbeitung durch Widas.

Anhang III – Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten

Die Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 28 Abs. 3 Buchst. c der Verordnung (EU) 2016/679 ist auf der Website von Widas abrufbar.

Anhang IV – Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:

  • WidasConcepts GmbH, Maybachstrasse 2, 71299 Wimsheim, DE
  • Widas Technologie Services GmbH, Maybachstrasse 2, 71299 Wimsheim, DE
  • Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, DE
  • S-IT Informationstechnologie GmbH & Co. KG, Marktstraße 7-11, 75365 Calw, DE
  • Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA (mit Data Localization Suite – EU)
  • Medialine Security GmbH, Weissacher Straße 11, 70499 Stuttgart
  • Nebius B.V., Schiphol Boulevard 165, 1118 BG Schiphol, Netherlands (Nebius Group N.V. headquarters)