Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für cnips

Die Cloud Software „cloud native integration platform service“ (im Folgenden „cnips“) ist ein Produkt der WidasConcepts GmbH, Maybachstraße 2, D-71299 Wimsheim (im Folgenden „Widas“). Widas bietet mit cnips eine Integration-Platform-as-a-Service Lösung, bei der Kunden Integrationen zwischen verschiedenen Systemen implementieren, überwachen und verwalten können.

  1. Geltungsbereich und Änderungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Bereitstellung von cnips in der jeweils aktuellen Version gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“) mit Sitz innerhalb von EU/EWR.
    2. Das individuelle Angebot der Widas und/oder das vom Kunden über die Website [https://cnips.io/pricing/] gewählte Abonnement (letzteres auf der Website auch „Plan“ genannt) bilden gemeinsam mit diesen AGB die vertragliche Grundlage zwischen Widas und dem Kunden („im Folgenden „Vertrag“). Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Reihenfolge:
      1. individuelles Angebot von Widas
      2. gewähltes Abonnement
      3. diese AGB
      Die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (Anlage 1 dieser AGB) haben Vorrang gegenüber allen anderen Vertragsdokumenten.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Widas den Vertrag in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen Widas und dem Kunden (im Folgenden einzeln bzw. gemeinsam „Partei“ bzw. „Parteien“) vor diesen AGB bleibt unberührt.
    4. Widas behält sich Änderungen des Vertrags einschließlich dieser AGB vor. Änderungen des Vertrags werden wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht und Widas den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung in Textform (§ 126b BGB), gilt der Vertrag unverändert weiter und Widas ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Ausgenommen von diesem Änderungsvorbehalt sind solche Änderungen, die sich auf die Verpflichtung einer Partei beziehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (im Folgenden „wesentliche Vertragspflicht“).
    5. § 312i Abs.1 Nr. 1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs.1 Satz 2 BGB bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr finden keine Anwendung.
    6. Diese AGB werden in deutscher Sprache sowie in englischer Übersetzung bereitgestellt. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
  2. Vertragsschluss, Registrierung
    Der Vertrag kann auf zweierlei Weise geschlossen werden:
    1. Abschluss eines Abonnements über das Webportal
      Der Kunde kann unter [https://cnips.io/pricing/] ein Abonnement im beschriebenen Umfang auswählen und sich registrieren. Erst wenn Widas Registrierung und Bestellung bestätigt, kommt ein Vertrag zustande.
    2. Abschluss nach Angebot von Widas
      Alternativ kann der Vertragsschluss außerhalb des Webportals nach einem individuellen Angebot der Widas erfolgen.
    3. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Widas zustande. Eine vertragliche Beziehung zwischen Widas und den vom Kunden zugelassenen Nutzern für cnips oder Dritten besteht nicht.
    4. Für die Nutzung von cnips ist stets die Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos („Account“) erforderlich. Über diesen Account wird auch der Zugang zu den bestellten Leistungen im Webportal gesteuert.
  3. Vertragsgegenständliche Leistungen
    Vertragsgegenständliche Leistungen sind cnips als kostenpflichtige Integration-Platform-as-a-Service Lösung, bei der Kunden Integrationen zwischen verschiedenen Systemen implementieren, überwachen und verwalten können, mit der im
    1. Service Level Agreement (SLA) vereinbarten Verfügbarkeit und dem dort beschriebenen Kundensupport.
    2. Der vertragsgegenständliche Funktions-, Nutzungs- und Verfügbarkeitsumfang von cnips richtet sich nach dem gewählten Abonnement, ggf. unter Berücksichtigung eines etwaigen individuellen Angebots von Widas. Der im Rahmen des vereinbarten Abonnements jeweils gewährte Funktions- und Nutzungsumfang von cnips ist unter [https://cnips.io/de/vertragsdokumente] und die Verfügbarkeit im Service Level Agreement (SLA) dargestellt.
    3. Sofern im Vertrag auf eine Beschreibung auf der Widas-Website mittels URL Bezug genommen wird, ist damit die jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung der Leistung gültige Fassung der Beschreibung gemeint. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beauftragung neuer Leistungen über die zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassungen zu informieren. Die vor Mitteilung von Änderungen bereits beauftragten Leistungen bleiben von Änderungen unberührt.
  4. Art und Umfang kostenfreier Leistungen von Widas
    Soweit cnips ausdrücklich kostenfrei zur Verfügung gestellt wird (im Folgenden „kostenfreie Leistungen“), gilt Folgendes:
    1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten. Kostenfreie Leistungen werden „as is“ überlassen. Die Nutzungsmöglichkeiten und Funktionalitäten können jederzeit unangekündigt von Widas angepasst sowie vollständig oder teilweise eingestellt werden.
    2. Für kostenfreie Leistungen wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt.
    3. Es gelten abweichende Regelungen zu Haftung (Ziffer 12.1.1) und Datenschutz (Ziffer 15.1).
  5. Subunternehmer von Widas
    1. Widas ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer zu erbringen. Dabei wird Widas den Vertrag mit dem Subunternehmer so ausgestalten, dass dieser bezogen auf die vom Subunternehmer jeweils zu erbringenden Leistungen den Verpflichtungen von Widas gegenüber dem Kunden entspricht.
    2. Widas hat ein Verschulden seiner Subunternehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Von einem Subunternehmer erbrachten Leistungen sind im Verhältnis zum Kunden Leistungen von Widas.
    3. Über die Beauftragung von Subunternehmern wird Widas den Kunden auf dessen Verlangen in Textform (§ 126b BGB) durch Benennung des Subunternehmers und der von diesem zu erbringenden Leistungen informieren. Die im Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO getroffenen Festlegungen für Subnehmer bleiben von dieser Ziffer 7 unberührt.
  6. Nutzungsrechte des Kunden an cnips
    1. Der Kunde erhält mit Bereitstellung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare und widerrufliche Recht, cnips unter Berücksichtigung der im Angebot vorgesehenen quantitativen Metriken wie Useranzahl oder Volumen (z.B. Anzahl an „flows“; jeder flow entspricht einem Datenaustausch zwischen den durch cnips verbundenen Systemen) zu nutzen, und zwar in Bezug auf die im Angebot genannten Module. Die Nutzung umfasst das Recht, cnips temporär zu speichern und zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung von cnips erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen von cnips notwendig werden.
    2. Das Nutzungsrecht besteht weltweit bis auf diejenigen Länder, in denen Widas aufgrund staatlicher Rechtsakte (beispielsweise Exportbeschränkungen) cnips ganz oder teilweise nicht allgemein anbietet und der Zugang hierzu bestimmungsgemäß nicht möglich ist. Bestimmungsgemäß ist der Zugang nicht möglich, wenn bei einer zutreffenden Geolokalisierung der Zugang für alle Kunden in dem betreffenden Land aufgrund staatlicher Rechtsakte gesperrt ist. Widas wird dem Kunden auf Anforderung die Länder nennen, in denen cnips aufgrund vorgenannter Regelung ganz oder teilweise nicht verfügbar ist.
    3. Die Nutzung von cnips ist für alle unternehmerischen Zwecke des Kunden zulässig, soweit sie dem Verwendungszweck nicht widersprechen. Eine Nutzung von cnips zu anderen als den im Vertrag bezeichneten Zwecken ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung von cnips durch unentgeltliche oder entgeltliche, dauerhafte oder befristete Weitergabe an Dritte; als Dritte gelten dabei vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Vertrag auch mit dem Kunden i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Der Kunde wird cnips nicht dazu einsetzen, um direkt oder indirekt einen vergleichbaren Service oder ein vergleichbares Produkt selbst oder durch Dritte zu entwickeln oder zu verbessern.
    4. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Schranken (z.B. des Urheberrechts) gelten die Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 auch für alle einzelnen Bestandteile sowie Teile von cnips, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Schutz (z.B. als Leistungsschutzrecht).
    5. Widas behält sich vor, den Zugang zu cnips ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde entgegen den Ziffern 8.1 bis 8.3 oder sonst gegen vertragliche Pflichten gehandelt oder Dritten unbefugt die Nutzung oder Verwertung von cnips oder Teilen hiervor ermöglicht hat. Bei einer Entscheidung über eine solche Sperrung wird Widas die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und nach Möglichkeit vor der Sperrung den Kunden hierüber informieren und diesem die Möglichkeit zur Abhilfe geben. Die Sperre ist aufzuheben, sobald die Pflichtverletzung beseitigt ist.
    6. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes von cnips besteht nicht. Die Dekompilierung von cnips ist untersagt. Zwingende Rechte des Kunden gemäß §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
    7. Sämtliche Kennzeichenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an cnips selbst, den einzelnen grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen alleine Widas zu und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Widas in Textform außerhalb der Gestattung durch den Vertrag nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst verwertet werden.
  7. Pflichten und Mitwirkungen des Kunden, technische Anforderungen
    1. Die Registrierung des Kunden erfolgt unter der Eingabe der für die Vertragsdurchführung erforderlichen sowie ggf. optionalen Angaben durch den Kunden oder die von diesem zugelassenen Nutzer. Die gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und bei späteren Änderungen unverzüglich aktualisiert werden. Widas ist berechtigt, Accounts nach Maßgabe der Ziffer 11 zu sperren oder zu löschen, wenn sich Daten, die für Erbringung und Durchführung der Leistungen wesentlich sind, als unwahr oder unvollständig herausstellen sollten.
    2. Zur Nutzung von cnips ist vom Kunden neben einer geeigneten Internetverbindung und einem marktüblichen Browser ggf. die Nutzung der Web API von cnips erforderlich.
    3. Für die Nutzung ist Übrigen ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für das Handeln etwaiger von ihm zugelassener Nutzer steht der Kunde wie für eigenes Handeln ein. Der Kunde sorgt dafür, dass die Nutzer von cnips ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang Gebrauch machen.
    4. Der Kunde hat bei Nutzung von cnips das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wegen der vom Kunden oder seinen Nutzern über cnips eingestellten oder durchgeleiteten Inhalte sowie bereitgestellten Services ist der Kunde selbst verantwortlich.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf cnips durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern sowie seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Programme zum Schutz vor Schadsoftware einzusetzen.
    6. Der Kunde und dessen Nutzer sind verpflichtet, die „User ID“ geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird ein sicheres Passwort nach dem Stand der Technik wählen, dieses Dritten gegenüber geheim halten, vor Missbrauch schützen und bei Bedarf ändern. Beim Missbrauch oder einem Verdacht hierauf hat der Kunde Widas unverzüglich in Textform zu informieren. Bei einem Missbrauch haftet ausschließlich der Kunde; dies gilt nicht, wenn Widas den Missbrauch allein oder überwiegend zu vertreten hat.
    7. Der Kunde ist verpflichtet erkennbare Mängel unverzüglich Widas anzuzeigen.
    8. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen gegen den Verlust seiner Inhalte einschließlich der mittels cnips verarbeiteten Informationen zu treffen. Ist die Erstellung von Backups durch Widas nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, fällt hierunter auch die Anfertigung von der Bedeutung der Inhalte des Kunden entsprechenden regelmäßigen Sicherungen der in cnips vom Kunden eingestellten Inhalte.
    9. Widas stellt mit cnips lediglich die technische und organisatorische Plattform für die vom Kunden, dessen Nutzern oder Dritten hierüber eingestellten Inhalte einschließlich der mittels cnips verarbeiteten Informationen bereit. Diese Inhalte sind für Widas fremd. Fremde Inhalte werden von Widas lediglich gespeichert und ggf. automatisiert im Zusammenhang mit der Nutzung von cnips verarbeitet. Widas hat keine Kenntnis von diesen fremden Inhalten. Eine Auswahl dieser fremden Inhalte oder eine sonstige Kontrolle durch Widas findet nicht statt. Ebenso wenig beaufsichtigt Widas die Kunden und Nutzer von cnips oder erteilt diesen Weisungen. Widas macht sich derartige fremde Inhalte durch Bereitstellung von cnips nicht zu Eigen.
  8. Rechte des Kunden bei Mängeln
    Widas hat dem Kunden die vereinbarte Leistung während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für die Zeit, in der die Nutzbarkeit der Leistung wegen eines Mangels oder einer Schlechtleistung gemindert ist, hat der Kunde nur eine angemessen herabgesetzte Vergütung für die Leistung zu entrichten, soweit für diese Schlechtleistung nicht eine andere Kompensation (wie Nichterfüllungsgutschriften) vereinbart ist. Andere gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Schlechtleistung bleiben unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei der Bereitstellung von cnips bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  9. Sperrung oder Löschung von Zugängen durch Widas
    1. Widas ist berechtigt, Zugänge des Kunden oder von dessen Nutzern vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die verarbeiteten Inhalte einschließlich der mittels cnips verarbeiteten Informationen rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte Widas davon in Kenntnis setzen. Bei einer Entscheidung über eine solche Sperrung wird Widas die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und nach Möglichkeit vor der Sperrung den Kunden hierüber informieren und diesem die Möglichkeit zur Abhilfe geben. Die Sperre ist aufzuheben, sobald die Pflichtverletzung beseitigt ist.
    2. Widas kann den betroffenen Zugang löschen, wenn der Kunde oder dessen Nutzer die Pflichtverletzung nicht unverzüglich beseitigen oder trotz Aufforderung nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. In der zuvor erforderlichen Aufforderung zur Stellungnahme wird Widas den Kunden darauf hinweisen, dass eine Löschung des betroffenen Zugangs droht, wenn der Kunde nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt oder die Pflicht- oder Rechtsverletzung nicht unverzüglich beseitigt.
    3. Ungeachtet der Berechtigung zur Sperrung oder Löschung eines Zugangs bleibt Widas berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden insgesamt zu kündigen oder weitere Ansprüche geltend zu machen, insbesondere Schadensersatzansprüche.
  10. Haftung
    1. Für die Haftung von Widas und deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.
    2. Bei der Bereitstellung kostenfreier Leistungen haftet Widas nur, soweit es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder es zu sonstigen Schäden kommt, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Pflichtverletzung von Widas beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von Widas ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    3. Im Rahmen der Erbringung kostenpflichtiger Leistungen ist die Haftung von Widas bei einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden des Kunden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Ziffer sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Widas ist die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
    4. Die Parteien stimmen darin überein, dass die Summe der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden des Kunden im Sinne von Ziffer 12.1.1 regelmäßig den Betrag der Vergütung für die vergangenen 12 Kalendermonate, mindestens jedoch 250.000,00 EUR nicht übersteigt, und behandeln dies hierfür einvernehmlich als Haftungsobergrenze. Der Kunde wird Widas vor Vertragsschluss darauf hinweisen, falls er diese Haftungsobergrenze für ungeeignet erachten sollte.
    5. Für den Verlust von Daten haftet Widas insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    6. FDie Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Garantieversprechen. Garantien werden von Widas nur dort übernommen, wo diese ausdrücklich und von Widas selbst als „Garantie“ oder „garantieren“ bezeichnet werden. Alle anderen Formulierungen, etwa „zusichern“ oder „sicherstellen“, begründen keine Garantien, sondern beschreiben lediglich die allgemeine Leistungspflicht von Widas.
  11. Vergütung, Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, im Übrigen nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste von Widas, soweit im Vertrag keine Festlegung getroffen ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
    2. Widas ist berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen in Textform in dem Maße anzupassen, wie sich der Einkaufspreis von Vorlieferanten für Widas selbst verändert. Im Übrigen ist Widas berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von acht Wochen in Textform um bis zu fünf Prozentpunkte jährlich zu erhöhen, erstmals jedoch mit Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn. Übersteigt die Preiserhöhung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mehr als zehn Prozent, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Preiserhöhung wirksam werden sollte. Nimmt Widas auf die Kündigung des Kunden die Preiserhöhung zurück, wird der Vertrag ohne die Preiserhöhung fortgeführt. In diesem Fall wird die Kündigung des Kunden so behandelt, als sei sie nie erklärt worden.
    3. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und übermittelt. Im Falle wiederkehrender Vergütungen ist Widas zur Erteilung einer einmaligen Dauerrechnung berechtigt, solange sich die Vergütung nicht ändert. Die Zahlung erfolgt über eines der von Widas jeweils angebotenen Zahlungsmittel (z.B. Überweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Zahlungsdiensteanbieter). Für die Nutzung der Zahlungsdiensteanbieter (z.B. PayPal) gelten ausschließlich deren Bedingungen.
    4. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei Widas zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Widas wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung hierauf hinweisen. Für etwaig nach Ablauf der Frist erhobene Einwendungen ist der Kunde darlegungs- und beweisbelastet.
    5. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, ist Widas berechtigt, den Zugang des Kunden und von dessen Nutzern zu cnips nach Maßgabe der Ziffer 11 zu sperren, wenn der Kunde einer erneuten Leistungsaufforderung unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt.
  12. Laufzeit, Kündigung, Löschung des Zugangs
    1. Der Vertrag kann vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Angebot mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit.
    2. Der Vertrag kann von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund liegt für Widas insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als einen Monat trotz abgelaufener Nachfrist in Verzug ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat Widas Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der Kunde darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.
    3. Mit Beendigung des Vertrags wird Widas die Zugänge des Kunden und von dessen Nutzern zunächst sperren und nach einem Monat löschen.
  13. Datenschutz
    1. Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts. Mit Abschluss des Vertrags wird der als Anlage 1 beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO wirksam.
    2. Als Verantwortlicher prüft der Kunde bei einer Auftragsverarbeitung durch Widas eigenverantwortlich, ob die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von cnips gegenüber Widas offengelegten Informationen personenbezogene Daten sind und die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten rechtmäßig ist.
  14. Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, Stillschweigen zu bewahren und diese außer zur Erfüllung des Vertrags weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Bei Bedarf schließen die Parteien eine vorrangige Geheimhaltungsvereinbarung ab.
  15. Schlussbestimmungen
    1. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Nutzung von cnips unmittelbar oder mittelbar ergebenden Auseinandersetzungen ist der Sitz von Widas. Widas ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Diese Ziffer gilt nicht, wenn die Auseinandersetzung andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder hierfür durch Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
    2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-VO bleiben unberührt.
    3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel.
    4. Sollten einzelne oder mehrere Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrags Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei einer von den Parteien nicht bedachten Lücke im Vertrag. Bis dahin gilt das Gesetz, wenn sich die unwirksame oder lückenhafte Regelung nicht durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) ersetzen oder ergänzen lässt.
    5. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen nur nach vorheriger Zustimmung von Widas in Textform berechtigt. Widas wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
    6. Die Übertragung des Vertrags durch Widas auf ein gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ist zulässig. Hierüber wird Widas den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Im Übrigen bedarf die Übertragung des Vertrags durch eine Partei der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform.

Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag für cnips

  1. Auftrag und Festlegungen zur Verarbeitung
    1. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV“) konkretisiert für alle Verarbeitungen die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien, welche sich aus den zwischen den Parteien bereits bestehenden oder künftig abzuschließenden Verträgen (im Folgenden „Hauptvertrag“) ergeben, unter denen es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Widas für den Kunden kommt.
    2. Dieser AVV kommt mit all seinen Bestandteilen zur Anwendung, wenn der Kunde Widas zur Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden „Daten“) im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet hat. Bei etwaigen Widersprüchen gehen die Regelungen dieses AVV mit all seinen Bestandteilen den Regelungen des Hauptvertrages sowie etwaigen anderen Vereinbarungen der Parteien vor.
    3. Die für einzelne Verarbeitungen geltenden spezifischen datenschutzrechtlichen Festlegungen (im Folgenden „Festlegungen“) werden vor Beginn der Verarbeitung in Anlagen zum AVV (im Folgenden „Anlagen“) geregelt. Dies sind insbesondere Gegenstand und Dauer sowie Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien von Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie ggf. die technischen und organisatorischen Maßnahmen (nachfolgend „TOM“).
    4. Die Anlagen sind Teil des AVV. Bei etwaigen Widersprüchen gehen die Anlagen der allgemeineren Regelung im AVV vor. Wird im Folgenden oder in den Anlagen auf den AVV Bezug genommen, so ist der AVV mit all seinen Bestandteilen gemeint. Der Vertrag enthält die folgende Anlage: „Anlage-Festlegungen“.
  2. Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf Weisung
    1. Der Kunde ist unter diesem AVV für die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Offenlegung gegenüber Widas sowie für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er trifft die alleinige Entscheidung über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung.
    2. Widas handelt wegen der Verarbeitung der Daten ausschließlich weisungsgebunden, es sei denn es liegt ein Ausnahmefall gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO vor (anderweitige gesetzliche Verarbeitungspflicht). Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen. Die vom Kunden bereits getroffenen Weisungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Wird der Kunde als Auftragsverarbeiter für einen Dritten tätig, gelten die Verpflichtungen des Kunden aus dieser Auftragsverarbeitung für den Dritten unmittelbar als Weisungen des Kunden im Verhältnis zu Widas, sofern diese Verpflichtungen strenger sein sollten als diejenigen aus diesem AVV. Der Kunde wird Widas über solche Anforderungen Dritter rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
    3. Widas berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten oder schränkt deren Verarbeitung ein (im Folgenden „Sperrung“), wenn der Kunde dies anweist und dies sonst von den Weisungen des Kunden umfasst ist. Die Löschung ist ausgeschlossen, soweit Widas gesetzlich zur weiteren Speicherung der personenbezogenen Daten verpflichtet ist.
    4. Widas informiert den Kunden unverzüglich, wenn Widas der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Vorschriften über den Datenschutz oder diesen AVV verstößt. Widas darf die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis diese vom Kunden in Textform bestätigt oder abgeändert wurde. Die Ausführung offensichtlich datenschutzrechtswidriger Weisungen darf Widas ablehnen.
    5. Widas gewährleistet, dass die bei ihr zur Verarbeitung der Daten befugten Personen (a) die Weisungen des Kunden kennen und diese beachten, sowie (b) sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Verarbeitung fort.
    6. Wird der Kunde als Auftragsverarbeiter für einen Dritten tätig, gelten die Verpflichtungen von Widas aus diesem AVV auch unmittelbar im Verhältnis zwischen dem Dritten und Widas. Dies gilt für alle Leistungen von Widas, welche diese im Auftrag des Kunden gegenüber dem Dritten erbringt. Insbesondere stehen dem Dritten die Kontroll- und Informationsrechte aus Ziffer 8. unmittelbar gegenüber Widas zu.
  3. Sicherheit der Verarbeitung
    1. Widas hat TOM gemäß Art. 32 DSGVO zum angemessenen Schutz der Daten unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen festgelegt. Widas wird dem Kunden jederzeit auf dessen Verlangen die TOM in Textform zur Verfügung stellen.
    2. Änderung der TOM bleiben Widas vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau insgesamt nicht unterschritten wird. Änderungen zum Nachteil des Kunden bedürfen dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
  4. Unterrichtung bei Datenschutzverletzungen und Fehlern der Verarbeitung
    1. Widas unterrichtet den Kunden unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes der ihr vom Kunden anvertrauten Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO in ihrem Organisationsbereich bekannt werden oder ein konkreter Verdacht einer solchen Datenschutzverletzung bei Widas besteht.
    2. Stellt der Kunde Fehler bei der Verarbeitung fest, hat er Widas unverzüglich zu unterrichten.
    3. Widas trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Datenschutzverletzung gemäß 4.1. oder der Fehler gemäß 4.2. sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen, insbesondere für die betroffenen Personen. Hierüber stimmt Widas sich mit dem Kunden ab. Mündliche Unterrichtungen sind unverzüglich in Textform nachzureichen.
  5. Übermittlung von Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder in einer internationalen Organisation
    Die Übermittlung von Daten an einen Empfänger in einem Drittland außerhalb von EU und EWR ist unter Einhaltung der in Art. 44 ff. DSGVO festgelegten Bedingungen zulässig. Einzelheiten werden bei Bedarf in einer oder mehreren Anlagen geregelt.
  6. Unterbeauftragungen durch Widas
    1. Widas darf die Verarbeitung personenbezogener Daten ganz oder teilweise durch weitere Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Subunternehmer“) erbringen lassen.
    2. Widas informiert den Kunden in Textform rechtzeitig vorab über die Beauftragung von Subunternehmern oder Änderungen in der Unterbeauftragung. Der Kunde kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes der Unterbeauftragung innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme in Textform widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein begründeter Anlass zu Zweifeln besteht, dass der Subunternehmer die vereinbarte Leistung entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz oder gemäß dieses AVV erbringt. Im Fall eines begründeten Widerspruchs des Kunden räumt dieser Widas eine angemessene Frist ein, um den vom Widerspruch betroffenen Subunternehmer durch einen anderen Subunternehmer zu ersetzen. Ist Widas dies nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, werden sich die Parteien einvernehmlich über das weitere Vorgehen verständigen. Gelingt eine Einigung nicht, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrags wegen der betroffenen Leistungen aus wichtigem Grund berechtigt.
    3. Widas wird mit dem Subunternehmer die in diesem AVV getroffenen Regelungen inhaltsgleich vereinbaren. Insbesondere müssen die mit dem Subunternehmer zu vereinbarenden TOM ein gleichwertiges Schutzniveau aufweisen.
    4. Widas wird mit dem Subunternehmer die in diesem AVV getroffenen Regelungen inhaltsgleich vereinbaren. Insbesondere müssen die mit dem Subunternehmer zu vereinbarenden TOM ein gleichwertiges Schutzniveau aufweisen.
    5. Keine Unterbeauftragungen im Sinne dieser Regelung sind Leistungen, die Widas als reine Nebenleistung zur Unterstützung ihrer geschäftlichen Tätigkeit außerhalb der Auftragsverarbeitung in Anspruch nimmt. Widas ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes der Daten auch für solche Nebenleistungen angemessene Vorkehrungen zu ergreifen.
  7. Rechte betroffener Personen und Unterstützung des Kunden
    Macht eine betroffene Person Ansprüche gemäß Kapitel III der DSGVO bei einer der Parteien geltend, so informiert sie die jeweils andere Partei darüber unverzüglich. Widas unterstützt den Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bearbeitung solcher Anträge sowie bei der Einhaltung der in Art. 33 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
  8. Kontroll- und Informationsrechte des Kunden
    1. Widas weist dem Kunden die Einhaltung ihrer Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Der Kunde überprüft die Geeignetheit.
    2. Für die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit kann Widas auf angemessene Zertifizierungen oder andere geeignete Prüfungsnachweise verweisen. Angemessen sind insbesondere Zertifizierungen nach Art. 40 DSGVO oder Nachweise nach Art. 42 DSGVO. Daneben kommen unter anderem in Betracht: eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ISO 27017, eine ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz, eine Zertifizierung nach anerkannten und geeigneten Branchenstandards oder ein Prüfungsnachweis gemäß SOC / PS 951. Die Zertifizierungs- und Prüfungsverfahren sind von einem anerkannten unabhängigen Dritten durchzuführen. Widas hat ihre Zertifikate oder Prüfungsnachweise zur Verfügung zu stellen. Weitere geeignete Mittel (z.B. Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten oder Auszüge aus Berichten der Wirtschaftsprüfer) können zum Nachweis der Einhaltung der TOM dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Inspektionsrecht des Kunden aus Ziffer 8.3. bleibt hiervon unberührt.
    3. Der Kunde ist berechtigt, zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs, regelmäßig nach vorheriger Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit, Inspektionen bei Widas zur Prüfung der Einhaltung dieses AVV durchzuführen. Widas darf die Inspektion von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der von ihr getroffenen TOM abhängig machen.
    4. Zur Behebung der bei einer Inspektion getroffenen Feststellungen stimmen die Parteien die umzusetzenden Maßnahmen ab.
    5. Macht eine Aufsichtsbehörde von Befugnissen nach Art. 58 DSGVO Gebrauch, so informieren sich die Parteien hierüber unverzüglich. Sie unterstützen sich in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich bei Erfüllung der gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde bestehenden Verpflichtungen.
  9. Haftung und Schadenersatz
    1. Macht eine betroffene Person gegenüber einer Partei Schadenersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geltend, so hat die beanspruchte Partei die andere Partei hierüber unverzüglich zu informieren.
    2. Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Regelung unter Beachtung der im Hauptvertrag getroffenen, vorrangigen Haftungsregeln.
    3. Die Parteien unterstützen sich wechselseitig bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen betroffener Personen, es sei denn, dies würde die Rechtsposition der einen Partei im Verhältnis zur anderen Partei, zur Aufsichtsbehörde oder gegenüber Dritten gefährden.
  10. Kosten
    Die durch Maßnahmen des Kunden bei Widas anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen, soweit diese nicht mit der Vergütung nach dem Hauptvertrag abgegolten sind. Dies gilt insbesondere für durch Kontrollen und Inspektionen des Kunden nach 8.3. bei Widas anfallende Kosten.
  11. Laufzeit
    1. Der AVV wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit einer Anlage wird in der jeweiligen Anlage geregelt; ohne eine solche Regelung läuft die Anlage auf unbestimmte Zeit.
    2. Der AVV kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, wenn gleichzeitig oder zuvor alle Anlagen beendet wurden.
    3. Eine Anlage endet mit Beendigung des zugehörigen Hauptvertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung dieser Anlage bedarf. Widas hat in diesem Fall nach Wahl des Kunden unverzüglich die nach der Anlage verarbeiteten Daten herauszugeben oder datenschutzkonform zu löschen. Sofern Widas eine eigene gesetzliche Pflicht zur Speicherung dieser Daten hat, hat sie dies dem Kunden in Textform anzuzeigen.
  12. Gefährdung der Daten bei Widas
    Sollten die Daten des Kunden bei Widas durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Widas den Kunden unverzüglich darüber in Textform zu informieren. Widas wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Verantwortung für die Daten ausschließlich beim Kunden liegt.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Es gelten die Schlussbestimmungen in den AGB.

Auftragsverarbeitungsvertrag Anlage-Festlegungen:

Die Parteien treffen zum Auftragsverarbeitungsvertrag mit dieser Anlage Festlegungen für die Bereitstellung von cnips durch Widas für den Kunden folgende Festlegungen:

  1. Gegenstand des Auftrags
    Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von cnips als Software as a Service.
  2. Dauer des Auftrags
    Die Dauer des Auftrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
  3. Zweck der Verarbeitung
    Die Tätigkeit von Widas dient der Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen.
  4. Datenkategorien
    Folgende Datenkategorien sind Gegenstand dieses Auftrags:
    • Personenstammdaten
    • Kommunikationsdaten
  5. Kategorien betroffener Personen
    Folgende Kategorien betroffener Personen sind Gegenstand des Auftrags: Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten übermitteln, zu denen unter anderem folgende Datenkategorien gehören:
    • Mitarbeiter
    • Kunden
    • Lieferanten
    • Dienstleister
  6. Subunternehmer
    • WidasConcepts GmbH, Maybachstrasse 2, 71299 Wimsheim, DE
    • Widas Technologie Services GmbH, Maybachstrasse 2, 71299 Wimsheim, DE
    • Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, DE
    • S-IT Informationstechnologie GmbH & Co. KG, Marktstra√üe 7-11, 75365 Calw, DE
    • Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA (mit Data Localization Suite – EU)
    • Thinking Objects GmbH, Lilienthalstraße 2/1, 70825 Korntal-Münchingen, DE
  7. Offenlegung von Daten an Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen
    Eine Offenlegung von Daten an Empfänger in Drittländern oder in internationale Organisationen erfolgt nicht.